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VG Berlin, 12.08.2015 - 22 K 145.14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 57 WiPrO, § 57a Abs 2 S 1 WiPrO, § 57e WiPrO
Auflagenbescheid zur Qualitätskontrolle eines Wirtschaftsprüfers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 24.06.1991 - 8 U 330/90
Auszug aus VG Berlin, 12.08.2015 - 22 K 145.14
Zu den zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen gehören auch Mitarbeiter und Gehilfen des Klägers als Wirtschaftsprüfer (§ 53a Abs. 1 StPO; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. Juni 1991 - 8 U 330/90 - juris Rn.24).